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   BFH, 28.08.1987 - IX B 104/87   

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https://dejure.org/1987,12664
BFH, 28.08.1987 - IX B 104/87 (https://dejure.org/1987,12664)
BFH, Entscheidung vom 28.08.1987 - IX B 104/87 (https://dejure.org/1987,12664)
BFH, Entscheidung vom 28. August 1987 - IX B 104/87 (https://dejure.org/1987,12664)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen eine Finanzgerichtsentscheidung in Streitigkeiten über Kosten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 26.05.1977 - V B 7/77

    Statthaftigkeit der Beschwerde - Unanfechtbare Entscheidung - Greifbare

    Auszug aus BFH, 28.08.1987 - IX B 104/87
    Eine derartige "außerordentliche" Beschwerde ist nur gegeben, wenn nach dem Gesetz die getroffene Entscheidung nach Art, Inhalt, Zuständigkeit oder Verfahren überhaupt nicht vorgesehen ist (vgl. BFH-Beschluß vom 26. Mai 1977 V B 7/77, BFHE 122, 256, BStBl II 1977, 628).
  • BFH, 22.06.1976 - VII B 1/76

    Statthaftigkeit der Beschwerde in Kostenstreitigkeiten

    Auszug aus BFH, 28.08.1987 - IX B 104/87
    Das gilt auch für eine nach Erledigung der Hauptsache ergangene isolierte Kostenentscheidung (Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 22. Juni 1976 VII B 1/76, BFHE 119, 132, BStBl II 1976, 557).
  • BFH, 24.11.1993 - IV B 35/93

    Möglichkeit einer Beschwerde in Kostensachen

    Da das FG nur die Kostenverteilung berichtigt hat, ist die Möglichkeit der Beschwerde nicht gegeben (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 28. August 1987 IX B 104/87, BFH/NV 1988, 46 und vom 5. April 1988 V B 32/88, BFH/NV 1988, 656).
  • BFH, 16.09.1994 - XI B 37/94

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen den Beschluss über die Aussetzung der

    Dies gilt auch im Fall der Berichtigung eines Kostenbeschlusses (vgl. BFH- Beschluß vom 28. August 1987 IX B 104/87, BFH/NV 1988, 46).
  • BFH, 15.10.1991 - VII B 112/91

    Unanfechtbarkeit eines Beschlusses über die Ablehnung einer

    Der Senat folgt damit der Rechtsprechung des BFH zu dem vergleichbaren Fall der Unzulässigkeit einer Beschwerde gegen die Ablehnung einer Tatbestandsberichtigung, wenn dadurch eine nach Art. 1 Nr. 4 BFHEntlG unanfechtbare Kostenentscheidung des FG wieder aufgegriffen werden müßte (BFH-Beschlüsse vom 28. August 1987 IX B 104/87, BFH/NV 1988, 46; vom 5. April 1988 V B 32/88, BFH/NV 1988, 656).
  • BFH, 05.04.1988 - V B 32/88

    Zulässigkeit einer Beschwerde in Finanzgerichtlichen Entscheidungen über die

    Es wäre mit dem Zweck des BFHEntlG, den BFH nicht mit Kostensachen zu befassen, nicht vereinbar, wenn sich das Revisionsgericht mittelbar - über den Antrag auf Tatbestandsberichtigung - mit der Kostenentscheidung des FG befassen müßte (BFH-Beschluß vom 28. August 1987 IX B 104/87, BFH/NV 1988, 46).
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